Ziele

  • Bergsteigerische und alpinsportliche Ausbildung
  • Förderung bergsteigerischer und alpinsportlicher Unternehmungen, des alpinen Skilaufes
  • Ermöglichen der Ausleihe von Bergsportausrüstung und Skiausrüstung, Unterstützung des alpinen Rettungswesens
  • Gemeinschaftliche bergsteigerische, alpinsportliche Unternehmungen und Wanderungen
  • Veranstaltung von Expeditionen
  • Veranstaltung von Sportkletterwettkämpfen einschließlich der Bekämpfung des Dopings gemäß der strafbewehrten Sportordnung des DAV
  • Errichten, Erhalten und Betreiben künstlicher Kletteranlagen
  • Erhalten und Betreiben von Hütten als Stützpunkte zur Ausübung des Bergsteigens, Kletterns, Wanderns und anderer alpiner Sportarten sowie Errichten und Erhalten von Wegen
  • Schutz und Pflege von Natur und Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt der Alpen und der deutschen Mittelgebirge, insbesondere bei der Ausübung des Bergsports und der Unterhaltung von Hütten und Wegen
  • umfassende Jugend- und Familienarbeit
  • Förderung und Sammlung schriftstellerischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten auf alpinem Gebiet
  • Veranstaltung von Vorträgen in Zusammenhang mit der Verwirklichung des Vereinszwecks
  • Pflege der Heimatkunde
  • Gemeinschaftliche kanusportliche Aktivitäten und Canyoning
  • Mountainboardkiting, Snowkiting, Kitebording, Kitesurfing und
  • Mountainbiking im alpinen Raum

DAV-Verhaltenskodex

DAV-Verhaltenskodex gegen jede Form der Diskriminierung und zur Prävention sexueller Gewalt.

Dieser Verhaltenskodex basiert auf der Verantwortung für das Wohlergehen aller Erwachsenen, Kinder und Jugendlichen in ihren Tätigkeiten und Zusammensein im DAV. Vorrangiges Ziel ist es, Mädchen und Jungen, Frauen und Männer in ihrer Persönlichkeit zu achten und zu fördern. Dazu gehört auch, sie vor physischem und psychischem Schaden zu schützen.

Die Vereinsarbeit lebt durch Vertrauen von Menschen untereinander. Sie darf nicht zum Schaden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ausgenutzt werden.

Eine klare Positionierung zum Schutz vor Gewalt jeglicher Art ist ein Gewinn für die Qualität aller Tätigkeiten im DAV. Die offene Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt und die Transparenz und Sensibilisierung dafür, erlaubt sowohl Kindern und Jugendlichen als auch Erwachsenen sich wohl und sicher zu fühlen.

1. Die Tätigkeiten und das Zusammensein im DAV bieten persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude und freudvolles, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Beziehungen zu Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen werden transparent in positiver Zuwendung gestaltet. Mit Nähe und Distanz wird verantwortungsbewusst und professionell umgegangen.

2. Die Persönlichkeit und Würde aller im DAV tätigen Personen wird geachtet. Die Arbeit und das Zusammensein mit Mädchen und Jungen, Frauen und Männern ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Sie werden gleich und fair behandelt, unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung. Auf das Recht der Selbstbestimmung wird geachtet.

3. Für den DAV tätige Personen sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Verantwortliche achten auf die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern und setzen dies in ihrer Tätigkeit um. Die individuellen Grenzempfindungen von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern werden wahr genommen und respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönlichen Grenzen der Scham von Kindern und Jugendlichen.

4. Gegen diskriminierendes, sexistisches, rassistisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten wird aktiv Stellung bezogen. Abwertendes Verhalten wird nicht toleriert.

5. Jede Form persönlicher Grenzverletzung wird offen besprochen. Im Konfliktfall wird – wenn nötig – (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzugezogen. Die Verantwortlichen auf Leitungsebene werden informiert. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. Die im DAV tätigen Personen haben eine Vertrauens- und Autoritätsstellung. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und gegebenenfalls strafrechtlichen Folgen.

Beschlossen vom Präsidium des Deutschen Alpenvereins am 9. Oktober 2009

Satzung

Die Satzung des DAV Wernigerode bildet die Grundlage unseres Vereinslebens. Sie definiert unsere Ziele und Werte, wie die Förderung des Bergsports, den Schutz der Natur und die Pflege der Gemeinschaft. Als Sektion des Deutschen Alpenvereins setzen wir uns für den Erhalt der alpinen Traditionen und die Begeisterung für die Bergwelt ein. Erfahren Sie hier mehr über die Satzung und wie sie unser Handeln bestimmt.

DAV-Satzung (2014) herunterladen